Dimasheq
Das syrische Außenministerium gab bekannt, dass die zuständigen syrischen Behörden dem Antrag der deutschen Regierung auf die Überstellung der deutschen Staatsbürgerin Eva Maria Michelmann nach Deutschland zugestimmt haben. Die Entscheidung erfolgte nach Abschluss aller erforderlichen Verfahren und der notwendigen Abstimmung mit der deutschen Seite.
In einer offiziellen Erklärung teilte das Ministerium mit, dass sich Michelmann in den Gebieten im Nordosten Syriens aufgehalten habe, wo sie gemeinsam mit Angehörigen der Syrischen Demokratischen Kräfte (SDF) an früheren Militäroperationen in der Provinz Raqqa beteiligt gewesen sei. Weiter hieß es, die syrischen Behörden hätten sie zusammen mit einem führenden Funktionär der Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) festgenommen, nachdem ihre Bewegungen innerhalb des syrischen Staatsgebiets überwacht worden waren.
Laut der Erklärung war die deutsche Staatsbürgerin illegal nach Syrien eingereist und hatte sich über einen längeren Zeitraum in Gebieten aufgehalten, die außerhalb der Kontrolle des syrischen Staates standen. Daher seien gemäß den geltenden Gesetzen und Vorschriften rechtliche Maßnahmen gegen sie eingeleitet worden.
Das Außenministerium betonte, dass in Zusammenarbeit mit der deutschen Botschaft in Damaskus und den zuständigen syrischen Behörden sämtliche konsularischen Betreuungsmaßnahmen für die deutsche Staatsbürgerin während ihrer Inhaftierung gewährleistet worden seien. Dazu gehörten regelmäßige konsularische Besuche, notwendige medizinische Untersuchungen sowie die Möglichkeit für Vertreter der Botschaft, sich über ihre Situation und Unterbringungsbedingungen zu informieren.
Weiter erklärte das Ministerium, diese Maßnahmen seien im Einklang mit den Bestimmungen des Wiener Übereinkommens über konsularische Beziehungen von 1963 erfolgt, um die konsularischen Rechte ausländischer Staatsangehöriger in Haft zu wahren und die Zusammenarbeit mit den betroffenen Staaten in humanitären und rechtlichen Angelegenheiten sicherzustellen.
Die Entscheidung zur Überstellung erfolgt im Rahmen der bestehenden Zusammenarbeit zwischen Damaskus und Berlin in konsularischen Angelegenheiten und ermöglicht der deutschen Staatsbürgerin die Rückkehr in ihr Heimatland, wo die zuständigen deutschen Behörden die weiteren rechtlichen Schritte prüfen werden.








