Einsetzung eines Rechtsausschusses zur Verfolgung der Fälle von Opfern von Menschenrechtsverletzungen in Syrien
Die Syrische Anwaltskammer hat die Einrichtung eines spezialisierten Ausschusses bekannt gegeben, der sich mit der Verfolgung und rechtlichen Vertretung der Angehörigen von Opfern willkürlicher Verhaftungen, des Verschwindenlassens und außergerichtlicher Tötungen in Syrien befasst. Dies erfolgt auf Grundlage einer kostenlosen offiziellen Vollmacht.
In einer gestern veröffentlichten Erklärung führte die Kammer aus, dass Syrien über Jahrzehnte hinweg, insbesondere seit 2011, schwerwiegende, systematische und weitverbreitete Menschenrechtsverletzungen erlebt habe. Dazu zählen willkürliche Verhaftungen, erzwungenes Verschwindenlassen sowie außergerichtliche Tötungen. Diese Verstöße haben zum Verschwinden von Hunderttausenden von Menschen geführt, deren Schicksal bis heute ungeklärt ist – ein eklatanter und fortdauernder Verstoß gegen die Menschenrechte und das geltende Recht.
Die Kammer betonte, dass die Auswirkungen des Verschwindens von Personen nicht nur die direkten Opfer betreffen, sondern sich auch auf deren Familien sowie die gesamte Gesellschaft erstrecken. Sie hob hervor, dass die Aufklärung des Schicksals der Vermissten und der Umstände ihres Verschwindens ein grundlegendes Recht der Familien sowie ein kollektives Recht der Gesellschaft darstellt. Zudem sei dies ein wesentlicher Bestandteil für die Verwirklichung von Übergangsjustiz, Rechenschaftspflicht, Wiedergutmachung, die Stärkung des gesellschaftlichen Friedens und die Verhinderung weiterer Verstöße.
Abschließend rief die Kammer zu einer umfassenden Zusammenarbeit zwischen dem Ausschuss und dem Justizministerium sowie den zuständigen Institutionen für Übergangsjustiz und Vermisstenangelegenheiten auf.
Dies solle durch die Bereitstellung verfügbarer Informationen und Daten sowie durch die Unterstützung der Bemühungen des Ausschusses zur rechtlichen Hilfe für die Angehörigen der Vermissten und Betroffenen erfolgen.








