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Der Finanzminister hat einen Beschluss zur Änderung des Beschlusses Nr. 637 vom 29. April 2026 über die Erhebung der Steuervorauszahlung erlassen. Die Änderungen erfolgen im Rahmen der Bemühungen zur Förderung der wirtschaftlichen Aktivität, zur Entlastung der Produktionssektoren sowie zur Verbesserung des Geschäftsklimas.
Die Änderungen umfassen die Senkung der Steuervorauszahlung für Importeure von industriellen Produktionsmitteln auf 1 %. Ebenso wurde die Vorauszahlung für Importeure grundlegender Lebensmittel auf denselben Satz reduziert, um den Produktionsprozess zu unterstützen und zu einer größeren Stabilität der Märkte beizutragen.
Darüber hinaus sieht der Beschluss die vollständige Abschaffung der Steuervorauszahlung für Importeure wesentlicher landwirtschaftlicher Produktionsmittel vor. Ziel dieser Maßnahme ist die Förderung der landwirtschaftlichen Produktion sowie die Stärkung der Ernährungssicherheit.
Zu den weiteren Änderungen gehört die Erhebung der Steuervorauszahlung auf Grundlage der Zolltarifposition der importierten Waren anstelle der Eigenschaft des Importeurs. Damit sollen Scheinunternehmen eingedämmt sowie mehr Gerechtigkeit und Transparenz im Steuerverfahren gewährleistet werden.
Außerdem werden Importe von Einrichtungen, die bereits von der Einkommensteuer befreit sind, von der Steuervorauszahlung ausgenommen, im Einklang mit den geltenden gesetzlichen Regelungen zu Steuerbefreiungen.
Das Finanzministerium betonte, dass diese Maßnahmen Teil seiner Bemühungen sind, die lokale Produktion zu fördern, den Unternehmenssektor zu unterstützen und die wirtschaftliche Aktivität zu stärken, was sich positiv auf die verschiedenen Produktions- und Dienstleistungssektoren auswirken soll.








